30.8.23

Fokusthema durch das MSB: Lesen in der Grundschule im Schuljahr 2023/24
Laut Erlass des MSB vom 22.06.2023 wird die Einführung einer Lesezeit von mindestens
„3×20 Minuten“ pro Woche ab dem Schuljahr 2023/24 für alle Grundschulen in NRW spätestens nach
den Herbstferien verbindlich. Der Fokus der Maßnahme kann je nach Lerngruppe z.B. auf die Leseflüssigkeit gelegt werden, was insbesondere für Kinder mit Schwierigkeiten im Leselernprozess sinnvoll ist. Dazu eignen sich v.a. Lautlesemethoden. Die Schulen werden bei der Umsetzung dieses Prozesses durch einige Informationen des MSB und die Fachberatungen der Schulämter intensiv unterstützt und begleitet.
Grundlage für diese Maßnahme bilden die recht durchschnittlichen Leseergebnisse der Grundschüler des Landes NRW in den letzten großen Bildungsstudien.

Der Beginn für diese neue Lesezeit wird an der Anne-Frank-Schule der 5.9.23 sein. Die Klassenlehrer*innen teilen Ihnen dann mit, wann diese drei Lesezeiten in den Klassen 2 bis 4 genau stattfinden werden. Die 1. Klassen sind erstmal von diesem Projekt ausgenommen, da hier für das „Lesen lernen“ jeden Tag erst die Grundlagen geschaffen werden.

 

Schulkinderchor
Der Schulchor beginnt verbindlich am 7.9.23 für die Klassen 2 bis 4. Weitere Infos finden Sie auf der Homepage auch bzgl. der Anmeldeformalitäten und des Teilnehmerbetrages, der von den Eltern zu entrichten ist. Hier klicken!
Erstklässler können schon nach den Herbstferien an den Chorproben teilnehmen:
Probezeiten: donnerstags immer von 12.45 Uhr bis 13.30 Uhr in der Turnhalle, Treffpunkt: Glastür Aula.
Herr Richartz, seit vielen Jahren einer unserer Kooperationspartner, leitet diesen Chor. Weitere Infos folgen durch Herrn Richartz.

 

Arbeitsgemeinschaften
Die Schule und die OGS bieten in Kooperation verschiedene AGs an. Die AGs der Schule sind für alle Schulkinder geöffnet, die AGs in der OGS sind für die OGS-Kinder vorbehalten. Die Schul-AGs beginnen diese Woche, die OGS AGs beginnen immer nach den Herbstferien. Weitere Infos zu den OGS AGs folgen.

 

Förderverein-Aufruf: „Werden Sie Mitglied!“
Der Vorstand ruft die Elternschaft an dieser Stelle herzlich auf, die Mitgliedschaft im Förderverein zu beantragen. Durch die vergangenen Corona Jahre sind dem Förderverein viele wichtige Einnahmequellen (ausgefallene Schulveranstaltungen, Sponsorenläufe,…) verlorengegangen. Die Handlungsfähigkeit des Fördervereins nimmt dadurch hinsichtlich teurer Anschaffungen ab.

Deshalb erreicht Sie dieser Aufruf: „Werden Sie Mitglied in unserem Förderverein!“

Beitrittserklärungen erhalten Sie an der Pinnwand des Vereins im Windfang des Haupteingangs, auf der Homepage oder unter der folgenden Mailadresse: FoerdervereinAFS@anne-frank-gs.de
Rückgabe der Beitrittserklärung erfolgt über die Klassenlehrer*innen, im Sekretariat oder im Briefkasten des FVs an der Hausmeisterloge zu jeder Zeit.

 

Inforundgänge für Schulneulingseltern des Schuljahres 24_25
Am Di 26.9.23 finden drei Schulrundgänge um 14.00 Uhr, 15.30 Uhr und 17.30 Uhr statt. Eine Anmeldung ist erforderlich, da es eine Teilnehmerbegrenzung gibt. Die Anmeldung erfolgt über die Homepage.

 

GL-Sprechstunde für einzelne Schulneulingseltern des Schuljahres 24_25
Am Mi 27.9.23 bietet die Schulleitung von 9.00 bis 12.00 Uhr für die zukünftigen Schulneulingseltern, deren Kinder in der Kita einen Förderplatz oder einen erhöhten diagnostizierten Förderbedarf haben, eine Sprechstundenzeit an. In dieser Sprechstunde können alle Fragen bzgl. der Einschulung in 2024 genauer erläutert werden. Melden Sie sich im Sekretariat dafür telefonisch an. Das Sekretariat ist in der Regel Mo, Di, Do und Fr von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr besetzt.

 

Terminvergabe und Anmeldetage für die Eltern der neuen Schulneulinge 2024_25
Ab dem 12.9.23 liegen Terminlisten für die Anmeldetage für die Eltern im Windfang des Haupteingangs der Schule aus. Zu den Anmeldetagen kann man nur mit Termin kommen. Diese Terminlisten liegen bis zum Mi 18.10.23 aus und eine telefonische Terminabsprache ist im Einzelfall über das Sekretariat möglich. Das Sekretariat ist in der Regel Mo, Di, Do und Fr von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr besetzt.

An den drei Anmeldetagen (23.10. – 25.10.23) können die Eltern mit ihren Kindern zu ihrem Termin in der Zeit von 9.00 – 13.00 Uhr (Mo, Di und Mi) und 15.00 – 18.00 Uhr (Di und Mi) kommen.
Die Anmeldeunterlagen stehen Ihnen auf unserer Homepage zum Ausdrucken und Ausfüllen zur ab dem 13.9.23 Verfügung. Anmeldeschluss ist der 15.11.23.

 

Schulprogrammkonferenzen – unterrichtsfrei
Im Rahmen der Weiterentwicklung des Schulprogramms finden am Do 21.9.23 für das Kollegium die erste ganztägige Konferenzen statt. OGS Betreuung wird angeboten. Weitere Schulprogrammkonferenztermine können sie der Jahresplanung auf der HP entnehmen.

 

OGS Fortbildungstag 19.10.23 keine OGS Betreuung
Am Do 19.10.23 findet der erste pädagogische Fortbildungshalbtag für das OGS-Team und anschließend die Großteamsitzung mit der Lehrerkonferenz statt. An diesem Tag wird nur die Frühbetreuung und Unterricht nach Plan angeboten. Weitere Termine können sie der Jahresplanung auf der HP entnehmen.

 

Nussfreie Schule
Auf Grund der akuten Gefährdung zweier Schüler durch eine in der Ausprägung sehr seltenen und lebensbedrohlichen Nussallergie, bitten wir alle Familien, darauf zu achten, dem eigenen Kind keine Lebensmittel mit Nussanteilen mitzugeben. Insbesondere ist das Mitbringen von Erdnussflips in die Schule streng verboten. Wir bitten an dieser Stelle alle Eltern um Verständnis.

 

Kopflausbefall
Mit den Mitgliedern der Schulpflegschaft und dem Gesundheitsamt wurde folgendes Vorgehen bei einem Kopflausbefall in einer Klasse abgesprochen:

1. Die betroffene Klasse wird durch ein Schreiben von der Schulleitung mit Verhaltenshinweisen über das Auftreten von Kopfläusen informiert.
2. Die restlichen Kinder der Schule tragen auf ihr gelbes Blatt in der Lernzeitmappe einen Hinweis ein.

Eltern dürfen ihre betroffenen Kinder nach den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes erst wieder in die Schule schicken, wenn eine Weiterverbreitung der Läuse durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Zum Einsatz sollten nur für den Kopflausbefall zugelassene Arzneimittel oder Medizinprodukt kommen, die man in der Apotheke erhält. Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt eine Wiederzulassung nach einem Tag, wenn mit einem zur Tilgung des Kopflausbefalls geeigneten Mittel, möglichst in Kombination mit nassem Auskämmen, der Befall behandelt wurde.
Das Kind kann also schon am nächsten Tag wieder die Schule – ohne Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung – besuchen.
Wichtig ist aber, dass die Behandlung in den darauf folgenden Tagen nach dem vorgeschriebenen Behandlungsschema fortgeführt und insbesondere die Zweitbehandlung mit Läusemittel nach acht Tagen nicht vergessen wird. Denn sonst besteht erneut Übertragungsgefahr, da in der Zwischenzeit Larven nachgeschlüpft sein können.
Sollten Lausbefälle wiederholt in Einzelfällen auftreten, kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen.